Feldzug gegen den Kulaken. 1920. Gebiet Odessa

Sunday, 30 November 2008, 20:38 | Category : German Colonies
Tags :

Befehl № 1 „Dreierausschusse des Feldzuges gegen den Kulaken*“ im Odessa-Gebiet, August 1920.

Befehl № 1
„Trojka (Dreierausschusse) des Feldzuges gegen den Kulaken* (Großbauern)“

VIII.1920 г.

Mit Erhalt dieses Schreibens ist allen Einwohnern des Kreises sofort den Befehl über die Erfullung der staatlichen Pflichtablieferung № 158 mitzuteilen. Der Befehl muss im Ganzen erfullt werden – im staatlichen Maßstab bis zum 5-en September und für oben genannten Kreis bis zum 27 August. Wenn aber im Laufe der ersten drei Tage vom Erhalt des Befehles die Ausführung langsam vorangeht, werden aus den verhafteten Kulaken* von jedem Dorf je zwei erschossen und erneut wird nun jetzt schon jeder zehnte Kulake* aus allen Dörfern verhaftet.

Im ganzen Kreis hat sich eine eigenmächtige Gewinnung des Salzes sowie dessen Spekulation entwickelt. Teilen sie allen mit, dass wenn innerhalb der nächsten 24 Stunden die eigenmächtige Gewinnung des Salzes und die Spekulation nicht aufhören und der Überschuss des Salzes den entsprechenden Stellen der Lebensmittel nicht abgeliefert wird, so werden die böswillige Spekulanten, jeder gezählter 5-ter, erschossen und bei den Verbleibenden das Eigentum konfisziert und dem Komitee der Armen übergeben. Es ist gestattet folgende Mengen des Salzes pro Seele und Vieh zu behalten: je einundeinhalb Pfund Salz im Monat. Restliche Mengen sind Überschuss.

Aus Gründen der offensichtlichen Spekulation aller Genossenschaften und der Existenz in diesen des Kulakenelementes, sowie die Nichterfüllung der Pflichtablieferung von der Bevölkerung, sollen die Kreis- Revolutionskomitees zusammen mit den Kreis-Armenkomitees solche registrieren und versiegeln. Die Verwaltung kann aus dem Komitee der Armen gewählt und dann auf die Anordnungen gewartet werden. Ackerland, lebendes und totes Inventar müssen gemäß des Beschlusses der Versammlung unter den Mitgliedern der Armenkomitees verteilt werden.

Alle Deserteure müssen innerhalb von 24 Stunden beim Kreiskriegskommissariat erscheinen, sich registrieren lassen und sich auf den Weg zum Odessa- Gebietskriegskommissariat machen. Bei den Schuldigen, die diese Anordnung nicht befolgen, wird das Eigentum konfisziert und jeder gezählter zehnter Deserteur wird erschossen.

Unbeachtet aller Befehle über die Übergabe aller Art der Gewehre, Patronen und Uniformen verbleibt dieses in den Händen der Bauern. Innerhalb von 24 Stunden sind die Gewehre und Uniformen den zuständigen Kriegskommissariaten zu übergeben. Die Nichterfüllung dieses Befehles fährt zu Erschießung je eines Kulaken* in jedem Dorf.

Es wird den Siedlern bekannt gegeben, dass bei Personen die Waffen besitzen (und diese Informationen haben die Dreierausschüsse) und das verheimlichen, alles konfisziert wird und das älteste Mitglied der Familie, als Verberger der Waffen fur einen Aufstand gegen die Sowjetmacht, erschossen wird.

Alle Vertreter der Sowjetmach dieses Kreises haben mit mir zu korrespondieren unter der Adresse: Sewerinowka.

Vorsitzender der Verwaltung des Revolutionskomitees und
des „ Trojka (Dreierausschusses) des Feldzuges gegen die Kulaken* “ [Sinjakow].

(Aus den Unterlagen des Staatsarchivs des Odessa- Gebietes, Ukraine)

*- der Kulake- soll nach der politischen Meinung der Bolschewiken ein Großbauer, der die arbeitende Klasse bzw. die Kleinbauern ausbeutet, sein. (Bemerkung des Übersetzers)

Source: Odessa Regional State Archive, Odessa, Ukraine. File R2106-3-368. Language: Russian. Found by Valery Mock – 2004. Translated by Nikodemus Heinz – 2007.

©2007 Nikodemus Heinz