Feldzug gegen den Kulaken. 1920. Gebiet Odessa
Befehl № 1 „Dreierausschusse des Feldzuges gegen den Kulaken*“ im Odessa-Gebiet, August 1920.
Befehl № 1
„Trojka (Dreierausschusse) des Feldzuges gegen den Kulaken* (Großbauern)“
VIII.1920 г.
Mit Erhalt dieses Schreibens ist allen Einwohnern des Kreises sofort den Befehl über die Erfullung der staatlichen Pflichtablieferung № 158 mitzuteilen. Der Befehl muss im Ganzen erfullt werden – im staatlichen Maßstab bis zum 5-en September und für oben genannten Kreis bis zum 27 August. Wenn aber im Laufe der ersten drei Tage vom Erhalt des Befehles die Ausführung langsam vorangeht, werden aus den verhafteten Kulaken* von jedem Dorf je zwei erschossen und erneut wird nun jetzt schon jeder zehnte Kulake* aus allen Dörfern verhaftet.
Im ganzen Kreis hat sich eine eigenmächtige Gewinnung des Salzes sowie dessen Spekulation entwickelt. Teilen sie allen mit, dass wenn innerhalb der nächsten 24 Stunden die eigenmächtige Gewinnung des Salzes und die Spekulation nicht aufhören und der Überschuss des Salzes den entsprechenden Stellen der Lebensmittel nicht abgeliefert wird, so werden die böswillige Spekulanten, jeder gezählter 5-ter, erschossen und bei den Verbleibenden das Eigentum konfisziert und dem Komitee der Armen übergeben. Es ist gestattet folgende Mengen des Salzes pro Seele und Vieh zu behalten: je einundeinhalb Pfund Salz im Monat. Restliche Mengen sind Überschuss.
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